Vermessungsbüro Sondermann in Minden

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure/innen

sind Teil des öffentlichen Vermessungswesens und kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Die Besonderheit an diesem freien Beruf ist, dass es sich – wie bei den Notaren – um beliehene, natürliche Personen handelt, denen der Staat hoheitliche Aufgaben übertragen hat, welche sie im eigenen Namen wahrnehmen. Um eine ordnungs- und standesgemäße Aufgabenwahrnehmung zu sichern, unterliegen die ÖbVI daher der fachlichen Aufsicht der Bezirksregierungen. Außerdem sind sie – soweit sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen – an die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) gebunden. Hinsichtlich ihrer privatrechtlich-ingenieurgeodätischen Dienstleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) maßgebend, aber als Beratungsleistung nicht verbindlich.

Das Büro

Meine Mitarbeiter und ich sind seit mehr als 25 Jahren mit Vermessungen in Minden, Petershagen, Hille, Porta Westfalica und Umgebung befasst. Neben dem Schwerpunkt der Tätigkeit auf dem Gebiet der Amtlichen Vermessungen (z.B. Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen) führen wir selbstverständlich auch technische Vermessungen (z.B. Erstellung von Lageplänen, Gebäudeabsteckungen) aus. Wir können Ihnen zu Ihrer vermessungstechnischen Aufgabenstellung neben einer fundierten Beratung immer die passenden Lösungen anbieten.

 

Unsere Leistungen

Amtliche Vermessungen

  • Teilungsvermessungen
  • Gebäudeeinmessungen
  • Grenzvermessungen
  • Erstellung Amtlicher Lagepläne
  • Amtliche Grenzanzeigen

Technische Vermessungen

  • Erstellung von Lage- und Höhenplänen
  • Absteckungen nach Lage und Höhe in allen Baubereichen
  • Überwachungsmessungen
  • Massenermittlungen

Kosten

Die Abrechnung der Amtlichen Vermessungen erfolgt auf der Grundlage der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW).

Bei Technischen Vermessungen findet die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Anwendung. In der aktuellen Fassung sind die Vermessungsleistungen jedoch nicht mehr verbindlich, sondern als Beratungsleistungen geregelt.

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