Meine Mitarbeiter und ich sind seit mehr als 25 Jahren mit Vermessungen in Minden, Petershagen, Hille, Porta Westfalica und Umgebung befasst. Neben dem Schwerpunkt der Tätigkeit auf dem Gebiet der Amtlichen Vermessungen (z.B. Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen) führen wir selbstverständlich auch technische Vermessungen (z.B. Erstellung von Lageplänen, Gebäudeabsteckungen) aus. Wir können Ihnen zu Ihrer vermessungstechnischen Aufgabenstellung neben einer fundierten Beratung immer die passenden Lösungen anbieten.
Die Abrechnung der Amtlichen Vermessungen erfolgt auf der Grundlage der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW).
Bei Technischen Vermessungen findet die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Anwendung. In der aktuellen Fassung sind die Vermessungsleistungen jedoch nicht mehr verbindlich, sondern als Beratungsleistungen geregelt.